Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Liefer- und Zahlungsbedingungen der SWEDISH ORPHAN BIOVITRUM GmbH
1. Allgemeines
Die Liefer- und Zahlungsbedingungengelten für alle uns erteilten Bestellungen. Mündliche Vereinbarungen und Einkaufsbedingungen des Käufers, die von unseren Liefer- und Zahlungsbedingungen abweichen, sind für uns nur dann verbindlich, wenn wir deren Inhalt schriftlich bestätigen. Unsere Liefer- und Zahlungsbedingungen gelten nur gegenüber Unternehmern im Sinne von § 14 BGB.
2. Vertragsschluss
Unsere Angebote sind freibleibend. Mit der Bestellung erklärt der Käufer verbindlich, die bestellte Ware erwerben zu wollen. Wir sind berechtigt, das in der Bestellung liegende Angebot innerhalb von fünf Arbeitstagen nach Eingang bei uns anzunehmen. Die Annahme kann entweder schriftlich oder durch Auslieferung der Ware erklärt werden. Ist der Käufer eine Krankenhaus- oder eine Krankenhaus versorgende Apotheke, erfolgt die Annahme unter den Einschränkungen der Ziff. 4 dieser Liefer- und Zahlungsbedingungen.
3. Lieferungen
Lieferungen werden auf kostengünstigstem Wege ausgeführt. Lieferungen innerhalb Deutschlands erfolgen frei Haus. In andere Länder liefern wir mit dem Incoterms DAP (Incoterms 2010). Wird eine besondere Beförderung gewünscht, trägt der Käufer die Mehrkosten. Abfertigung der Sendung per Nachnahme oder gegen Vorauszahlung behalten wir uns vor. Vor vollständiger Regulierung fälliger Rechnungen einschließlich Verzugszinsen sowie bei Nichteinhaltung unserer Zahlungsbedingungen sind wir zu keiner weiteren Lieferung verpflichtet.
4. Belieferung von Krankenhaus- und Krankenhaus versorgenden Apotheken
Ein Kaufvertrag mit Krankenhaus- und Krankenhaus versorgenden Apotheken über Ware für die Versorgung von Krankenhäusern kommt nur unter der aufschiebenden Bedingung zustande, dass der Käufer nachweist, dass er die Voraussetzung des § 14 Apothekengesetzes erfüllt. Der Käufer hat unaufgefordert und unverzüglich mitzuteilen, falls die Erlaubnis zum Betrieb der Krankenhausapotheke erlischt bzw. der Krankenhausversorgungsvertrag beendet oder die Genehmigung der zuständigen Behörde abgelaufen ist. Der Käufer darf die bezogenen Präparate nur im Rahmen seiner Versorgungsverträge an Krankenhäuser abgeben und insbesondere keine weitere Lieferung an andere Apotheken, Groß-, oder Zwischenhändler vornehmen.
5. Preise
Die Berechnung unserer Präparate erfolgt zu den am Liefertag gültigen, der Informationsstelle für Arzneispezialitäten IFA GmbH (IFA) gemeldeten Preisen zuzüglich MwSt. Bei Preiserhöhungen nach Vertragsabschluß hat der Kunde innerhalb von 14 Tagen nach Bekanntgabe das Recht auf Rücktritt vom Vertrag.
6. Zahlungen
Zur Erleichterung des Zahlungsverkehrs empfehlen wir, sich dem Lastschriftverfahren (Abbuchungs-auftragsverfahren) anzuschließen. Die Rechnungen sind innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum ohne jeden Abzug zahlbar. Bei Überschreitung des Zahlungszieles werden Verzugszinsen in Höhe von 8% über Basiszinssatz berechnet. Eine Zahlung gilt als geleistet, wenn der Verkäufer über den Betrag verfügen kann.
7. Eigentumsvorbehalt
Die von uns gelieferten Waren bleiben bis zur völligen Bezahlung sämtlicher uns aus der Geschäftsverbindung mit dem Käufer zustehenden Forderungen (bei Zahlung mit Scheck bis zu dessen Einlösung) unser Eigentum. Der Käufer kann die Ware im Rahmen des ordnungsgemäßen Geschäftsverkehrs veräußern, er ist jedoch nicht berechtigt, sie an Dritte zu verpfänden oder sicherheitshalber zu übereignen. Eine Pfändung der Ware durch Dritte muss der Käufer uns unverzüglich anzeigen. Der Käufer ist verpflichtet, uns zu unterrichten, bevor er über seine eigenen Forderungen im Wege eines Factoring-Vertrages verfügt. Bei Veräußerung der Ware vor Ausgleich des Kontos gehen die aus den Weiterverkäufen entstehenden Forderungen des Käufers gegen Dritte ohne besondere Vereinbarung im Einzelfall zur Sicherung auf uns über. Übersteigt die gemäß den vorstehenden Regeln entstehende Sicherung unsere Forderungen um mehr als 25 %, so geben wir auf Verlangen des Käufers die übersteigende Sicherheit frei. Der Käufer ist zum Einzug der abgetretenen Forderungen berechtigt und verpflichtet, solange wir diese Ermächtigung nicht widerrufen. Das Einverständnis mit der Weiterveräußerung sowie die Ermächtigung zum Forderungseinzug können widerrufen werden, wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt, oder wenn sich seine Bonität erheblich verschlechtert. Die Einziehungsermächtigung erlischt auch ohne ausdrücklichen Widerruf, wenn der Käufer seine Zahlungen einstellt. Der Käufer hat auf unser Verlangen unverzüglich mitzuteilen, an wen er die gelieferten Waren veräußert hat und welche Forderungen ihm aus der Veräußerung zustehen. Werden uns Tatsachen bekannt, durch die die Kreditwürdigkeit des Käufers in Frage gestellt wird, oder kommt dieser mit Zahlungen länger als eine Woche in Rückstand, so wird unsere gesamte Restforderung zur Zahlung fällig. Darüber hinaus sind wir dann berechtigt, zur Sicherung unserer Forderung gelieferte Waren in dem Umfang zurückzunehmen, wie Forderungen gegen den Käufer bestehen.
8. Weiterverkauf
Unsere Präparate dürfen vom Großhandel nur an Apotheken und konzessionierte Krankenhausapotheken weiterverkauft werden. Die Belieferung des Zwischenhandels oder anderer Großhandlungen ist nicht gestattet. Sämtliche Packungen dürfen nur in unangebrochenem Zustand abgegeben werden. Der Einzelverkauf von Teilen einer Bündelpackung ist unzulässig.
9. Marken
Unter den für uns geschützten Marken dürfen keine Ersatzprodukte geliefert oder angeboten werden. Unsere Präparate dürfen nur in unversehrten Behältnissen und äußeren Umhüllungen verkauft werden. Vergleichende Hinweise auf Ersatzpräparate in Preislisten, Angeboten, auf Etiketten etc. sind nicht statthaft.
10. Gewährleistung
Bei begründeten Reklamationen jeglicher Art, soweit sie im Zusammenhang mit unseren Lieferungen stehen, besteht nur Anspruch auf Rücknahme gegen Lieferung mangelfreier Ersatzware bzw. Gutschrift. Schadensersatzansprüche wegen Nichtlieferung oder nicht rechtzeitiger Lieferung sowie aus jedem anderen tatsächlichen und rechtlichen Grund sind auf alle Fälle vorsätzlicher oder grobfahrlässiger Verursachung beschränkt. Beanstandungen unserer Lieferungen werden nur berücksichtigt, wenn sie schriftlich innerhalb von 7 Tagen nach Empfang unter Angabe der Lieferscheinnummer erfolgen. Höhere Gewalt, Betriebsstörungen im eigenen Werk oder bei Lieferanten, Energie- oder Rohstoffmangel, Streiks, Verkehrsstörungen, staatliche Eingriffe und andere Störungen, die zu beseitigen nicht in unserer Macht liegt, entbinden uns während ihrer Dauer und im Umfang ihrer Wirkung von der Pflicht zur Lieferung. Sie geben uns darüber hinaus das Recht, vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten.
11. Rücknahme oder Umtausch
Ordnungsgemäß gelieferte, mangelfreie Ware wird weder zurückgenommen noch umgetauscht. Wir sind nicht verpflichtet, Waren, die uns ohne vorheriges Einverständnis zurückgeschickt werden, zu retournieren, aufzubewahren oder zu vergüten.
12. Schlussbestimmungen
Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung sowie Gerichtsstand für beide Teile ist München.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen ungültig sein oder ungültig werden, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. In einem solchen Fall ist die ungültige Bestimmung so umzudeuten oder zu ergänzen, dass der mit der ungültigen Bestimmung beabsichtigte wirtschaftliche Zweck erreicht wird.
Diese Liefer- und Zahlungsbedingungen gelten ab dem 01. Oktober 2015. Sie ersetzen alle früheren Liefer- und Zahlungsbedingungen und gelten auch für zukünftige Lieferungen, soweit sie nicht durch neue Liefer- und Zahlungsbedingungen ersetzt worden sind.
Stand Juli 2018